Gemeinsam für Ihre hausärztliche Versorgung auf dem Land

Vorsorge

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann eine volljährige Person für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festlegen, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie selbstbestimmt für den Fall vorsorgen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Sie entfaltet nur dann ihre Wirkung, wenn sie tatsächlich erforderlich wird.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie nach deutschem Recht eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen.

Mit dieser Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zu Ihrem Willensvertreter, d.h., er entscheidet an Ihrer Stelle, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

Wir beraten Sie gerne zum Thema Vorsorge- bzw. Betreuungsvollmacht, helfen Ihnen, eine Patientenverfügung zu erstellen und stehen Ihnen bei der Betreuung und Versorgung Schwererkrankter hilfreich zur Seite.

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